I Allgemeines
1.1
The contracts shall be concluded exclusively in accordance with German law to the exclusion of international private law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
1.2
All offers and agreements for deliveries and services of Bruckmann Steuerungstechnik GmbH, hereinafter referred to as BSG, are exclusively based on these General Terms and Conditions. They shall apply for the duration of the business relationship, even without renewed express agreement for future orders. Deviating or supplementary terms and conditions of the purchaser, which are not expressly accepted in writing by BSG, are not binding for BSG, even if the purchaser objects or declares that he only wishes to fulfil on his terms and conditions. All individual provisions shall take precedence, in particular those of the purchase order and the negotiation protocol, as well as the specifications including preliminary remarks.
1.3
The contract shall be concluded by BSG's order confirmation in writing, by telex or by fax or, in the case of small consignments, by BSG's invoice.
1.4
Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Soweit Schriftform im Vertrag oder den AGB bestimmt ist, genügt die telekommunikative Übermittlung. Das Recht, gem. § 127 Abs. 2, S. 2 BGB nachträglich ein Original zu verlangen, bleibt unberührt. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von der BSG schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.
1.5
These GTC do not apply to contracts with consumers pursuant to § 13 BGB.
II Angebote
2.1
Offers of BSG are subject to change; prices are subject to change. Offers are made in accordance with the generally recognised rules of technology at the time the offer is made. The price does not include all supplies and services not expressly listed in the offers/service specifications. The services and deliveries of a special kind, e.g. travel, measurement, etc., provided for the purpose of submitting a cost estimate/offer shall be charged to the customer even if the requested services are not performed or are performed only in a modified form.
2.2
Documents and information are entrusted to the contracting party; they may only be used for the agreed purpose and may only be made accessible to third parties with the prior written consent of BSG.
2.3
BSG shall be entitled to subcontract the services assigned to it unless the parties agree otherwise in one of the overriding contractual bases.
III Preise
3.1
The prices, in particular offer, order and mutually agreed or legally determined settlement sums, contractual penalties and securities are to be understood as net prices ex works in Uedem.
3.2
If the customer is liable for tax in accordance with §§ 13 b UStG, 48 b EStG, the respective amount is to be understood as plus the statutory value added tax.
3.3
The customer may only offset counterclaims if these are undisputed or have been legally established.
3.4
The cost price for packaging - irrespective of the type and extent of the packaging - and shipping shall be added to the prices, whereby the packaging shall not be taken back.
3.5
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist die BSG - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Lieferpflichten ruhen, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist die BSG außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.
IV Verpackung, Versand, Gefahrenübergang, Rügepflicht
4.1
Unless otherwise agreed, handover or acceptance shall take place at BSG's works. This is also the place of transfer of risk. In the case of deliveries without assembly, this shall apply as soon as they have been handed over to the person carrying out the transport, have left BSG's works for the purpose of dispatch or have been collected. If delivery or shipment is delayed at the request of the Purchaser, the risk shall pass to the Purchaser upon notification of readiness for shipment.
Wird auf Wunsch des Bestellers eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Soweit die Lieferung und Montage durch BSG erfolgt, trägt der Besteller – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle diesbezüglich erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Transport des erforderlichen Werkzeuges, Auslösung usw. . Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Verpackung in Cellico- und Bahnbehältern wird die Leihgebühr berechnet. Der Versand erfolgt grundsätzlich nach dem Ermessen der BSG, falls nichts anderes vereinbart wurde. Liegen vom Besteller keine Weisungen für den Versand vor, so erfolgt dieser nach dem Ermessen der BSG durch die Bahn, Post/DHL, GP-Paketdienst oder sonstige geeignete Transportmittel.
4.2
Transport insurance shall only be taken out at the request of the Purchaser. This shall be paid by him. Partial deliveries and partial performance are permissible.
4.3
In the event of delivery and installation by BSG, the risk shall pass on the day of acceptance at the Purchaser's own premises. If dispatch, assembly or acceptance at the Purchaser's own premises is delayed by the Purchaser or if the Purchaser is in default, the risk shall pass to the Purchaser.
4.4
The Purchaser shall provide the legal, structural and technical prerequisites necessary for delivery and assembly, unless otherwise agreed in the contract.
4.5
The customer shall be in default of acceptance if he does not collect the goods or arrange for their dispatch within 7 days after he has been notified of the completion or readiness of the goods. Upon default of acceptance, the risk of accidental deterioration and accidental loss shall pass to the customer.
If the Purchaser is in default of acceptance, BSG shall also be entitled to demand compensation for the damage incurred by it. After expiry of two weeks after notification of readiness for collection, BSG further reserves the right to store the goods elsewhere or to sell them elsewhere at the Customer's expense.
4.6
Die Mängelansprüche bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat.
V Lieferfrist
5.1
Delivery periods refer to the date of dispatch of the goods. They shall be deemed to have been complied with if the goods leave the factory on this date or, if delivery is possible, notification is given that the goods are ready for dispatch. BSG shall not be responsible for delays in delivery and performance due to force majeure or other unforeseen events for which BSG is not responsible and which make delivery or performance not only temporarily significantly more difficult or impossible, even if they occur at BSG's suppliers or their sub-suppliers, even in the case of bindingly agreed delivery dates. In such cases BSG shall be entitled either to postpone the delivery date or the performance for the duration of the hindrance or to withdraw from the contract. Claims for damages, for whatever legal reason, are excluded in the event of force majeure and other unforeseeable events for which BSG is not responsible.
5.2
Die Frist für die Erbringung einer Leistung ist eingehalten, wenn diese bis zu ihrem Ablauf im Wesentlichen und ohne wesentliche Mängel erbracht ist. Ist ein Probebetrieb vereinbart, muss der erreichte Leistungsstand den Probebetrieb ermöglichen.
5.3
The agreed delivery period shall always apply after clarification of all technical and commercial details. BSG shall not be responsible for a delay in the delivery period if the Purchaser fails to provide the documents, approvals and releases required for the execution of the order in due time.
5.4
BSG shall be liable for delays in performance in cases of intent or gross negligence on the part of BSG, a representative or vicarious agent in accordance with the statutory provisions. In cases of gross negligence, however, the liability shall be limited to the foreseeable damage typical for the contract if none of the exceptional cases listed in clause 5.6 of this provision applies.
5.5
Soweit die BSG die Lieferfrist schuldhaft nicht einhält, ist der Besteller - soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist - berechtigt, für jede volle Woche der Verspätung eine Entschädigung zu fordern in Höhe von 0,5 % - insgesamt aber höchstens 5 % - des Wertes, den der Teil der Gesamtleistung hat, der nicht rechtzeitig geliefert wurde und daher nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Forderung hat der Besteller unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Im Übrigen wird die Haftung der BSG wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung / Leistung begrenzt. Weitere Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Frist – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.7
Weitere Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder gesetzlich nicht auszuschließende Haftung wie z.B. die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5.8
Production-related excess and short deliveries of up to 10% of the ordered quantity are permissible.
5.9
Verlangt der Kunde von der BSG Güte-, Funktions- oder Qualitätsnachweise, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Fristen um die Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Nachweiserbringung sowie die danach erforderliche Zeit bis zur Weiterführung der Arbeiten.
VI Zahlungsfristen, Verzug
6.1
Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen eingehend auf dem Konto der BSG mit 2 % Skonto, sonst 30 Tage netto. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass der Besteller alle fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat. Eventuelle Montagekosten – insoweit wird auf die Servicebedingungen verwiesen – sind als reine Lohnkosten, Spesen und/oder Auslagen sofort und ohne Abzug fällig.
If the payment deadlines are exceeded, BSG shall be entitled to charge default interest in the amount of 9% above the respective base interest rate of the Deutsche Bundesbank. Bills of exchange and cheques shall only be accepted on account of performance and subject to reservation. Discount and bill charges shall be invoiced in the amount incurred.
6.2
The customer shall be in default without further reminder 1 day after the due date. The Purchaser shall also not be entitled to refuse payment in whole or in part in the event of defects if he refuses acceptance of the performance or acceptance of the work. As long as BSG has not received the remuneration in full, the Purchaser may not assert claims and rights due to defects.
VII Zahlungsbedingungen , Eigentumsvorbehalt
7.1
Die BSG behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Dies gilt auch, wenn einzelne Waren bezahlt worden sind, andere Forderungen der BSG noch offen stehen. Die Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung an die BSG ab.
Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für die BSG als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit der BSG nicht gehörenden Sachen erwirbt die BSG Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BSG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sein denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts untersagt.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller auf das Eigentum der BSG hinzuweisen und diese unverzüglich zu informieren. Sofern über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, ist die BSG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangen.
7.2
Solange der Besteller bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen der BSG gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Eigentum bzw. Miteigentum der BSG stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Besteller einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von Ansprüchen der BSG aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an die BSG ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen die BSG Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Bestellers für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an die BSG abgetreten. Der Besteller ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf die BSG übergehen. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Besteller bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an die BSG ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die BSG nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an die BSG abgetreten zu behandeln.
The Purchaser shall be authorised to collect the claims assigned to BSG until revoked.
7.3
As long as BSG retains title, the Purchaser shall handle and store the goods subject to retention of title with care, insofar as he can dispose of them, and shall carry out necessary and customary inspection, maintenance and upkeep work at his own expense. For the duration of the retention of title, the customer may neither pledge the goods subject to retention of title nor assign them as security. Access by third parties to the reserved goods, for example by way of attachment or seizure, as well as damage or destruction must be reported to BSG immediately in writing or by fax. The Purchaser shall bear all costs necessary for the cancellation of the seizure and for the replacement of the reserved goods, insofar as they cannot be collected by third parties.
7.4
In the event of a breach of the obligation to handle the reserved goods with care and other duties of care by the Purchaser and in the event of default in payment of secured claims, BSG shall be entitled to take back the reserved goods. The taking back shall only constitute a withdrawal from the contract if BSG declares this in writing. After taking back the goods, BSG shall be entitled to realise them, whereby the proceeds shall be credited against the purchaser's liabilities less reasonable realisation costs. The same shall apply in all other cases of breach of contract by the customer.
7.5
If the realisable value of the securities exceeds the claims to be secured by more than 20 %, BSG shall release securities to this extent at the Customer's request at BSG's discretion.
7.6
Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich die vorbezeichneten Rechte der BSG auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
VIII. Sachmangel, Konventionalstrafe
8.1
In the event of the sale of used goods, any liability for material defects shall be excluded.
8.2
Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen der BSG nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass die BSG im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
8.3
Wenn und soweit eine Konventionalstrafe wirksam vereinbart ist, gilt ergänzend folgendes:
- Unbeschadet der vertraglichen Festlegungen im Übrigen räumt der Kunde der BSG eine Karenzzeit von 14 Kalendertagen beginnend ab dem vereinbarten Termin ein, d.h. in dieser Zeit gilt eine Terminüberschreitung als von keiner Seite zu vertreten.
- Mit der Vertragsstrafe sind alle Ansprüche des AG aus Verzugsschaden abgegolten.
Die Vertragsstrafe muss bei der Abnahme vorbehalten zu werden, sind Teilabnahmen vereinbart, bei der jeweiligen Teilabnahme.
IX Gewährleistung
9.1
Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn die BSG innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden ist und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist. Eine Mängelrüge hemmt den Ablauf der Gewährleistung der diesbezüglichen Mängel nicht.
9.2
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl der BSG durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet die BSG, ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde.
9.3
BSG shall be entitled to remedy the defect several times. If BSG does not remedy the defect within a reasonable period of time or if the remedy has failed, the Purchaser may, at its option, withdraw from the contract or reduce the remuneration appropriately (reduction).
9.4
In the case of unjustified notices of defects which have caused an extensive inspection, the costs of the inspection may be charged to the Purchaser.
9.5
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit den Mängeln im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die Verjährungsfrist von 12 Monaten gilt dann auch nicht, wenn ein Mangel durch die BSG arglistig verschwiegen wurde. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden, unter Ausschluss der Fristverlängerungen bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB und § 634 a Abs. 3 BGB. Soweit in dieser Bestimmung die Rede von Schadensersatzansprüchen ist, sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
9.6
Any claims for defects shall be excluded if the goods are installed, used or stored contrary to the operating instructions or instructions of BSG or otherwise improperly or if maintenance, repairs, changes or modifications are carried out on the goods or parts thereof by the Purchaser or third parties without the consent of BSG, unless the Purchaser proves that these circumstances are not the cause of the defect complained of.
9.7
Soweit die Abnahme aus Gründen verzögert wird, die die BSG nicht zu vertreten hat, beginnt die Gewährleistung spätestens 12 Tage nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft / Fertigstellungsanzeige.
9.8
Statements made by BSG in connection with this contract (e.g. performance descriptions, reference to DIN standards, etc.) do not contain any assumption of a guarantee. The assumption of a guarantee requires an express written declaration by BSG.
X Haftung
10.1
Schadensersatzansprüche sind - unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen - ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2
In the event of a breach of material contractual obligations (cardinal obligations), BSG shall be liable for negligence, but only up to the amount of the foreseeable damage typical for the contract. Claims for loss of profit, saved expenses, from claims for damages by third parties and for other indirect and consequential damages cannot be demanded in this case.
10.3
Die Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Fälle, in denen das Gesetz zwingend eine andere Haftung vorsieht, insbesondere im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes oder bei Personenschäden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4
Insofar as the liability of BSG is excluded or limited, this shall also apply to employees, representatives and vicarious agents of BSG.
XI Sonstiges
11.1
Entwürfe, die durch die BSG erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, bleiben ihr geistiges Eigentum. Das Eigentum und das Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen und Ideen, die sich in der Lieferung verkörpern, entstehen in der Person der BSG. Die BSG behält an Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen u. ä. Informationen -auch in elektronischer Form die Eigentums- und Urheberrechte. BSG ist Hersteller im Sinne des § 951 BGB.
11.2
If the property rights of third parties are infringed during the manufacture of the goods according to drawings, samples and other information of the Buyer, the Buyer shall indemnify BSG against all claims of the third party.
11.3
The separate service conditions, which are also part of the General Terms and Conditions, shall apply to assembly work.
11.4
Bis Ende des Projekts bzw. des Bauvorhabens darf der Kunde kein „Direktgeschäft“ jeglicher Art ohne Zustimmung der BSG mit den Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern der BSG tätigen. Er darf demnach weder direkt noch indirekt mit den Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern oder deren Rechtsnachfolger über die gegenständlichen Arbeiten und damit verbundenen Zusatz- oder Folgeaufträge, die mit ihnen im technischen Zusammenhang stehen, in geschäftliche Beziehungen treten. Die vorstehende Pflicht besteht über das Ende des jeweiligen Projektes hinaus für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Vertragsbeendigung (Rücktritt, Kündigung oder Abnahme). Direkte Nebenabsprachen des Kunden mit den Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern der BSG sind dem Kunden grundsätzlich untersagt. Bei Missachtung haftet der Kunde.
11.5
Betriebseinrichtungen, Geschäftsvorgänge und Arbeitsweisen einer Partei, die der anderen Partei im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, sind auch über die Vertragslaufzeit hinaus gegenüber Dritten geheim zu halten; den jeweiligen Mitarbeitern sind entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
11.6
Keine Partei wird Mitarbeiter der anderen anwerben. Eine Verletzung dieser Bestimmung berechtigt die betroffene Partei zur fristlosen Kündigung des Vertrags.
XII Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen so zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der wirtschaftliche Zweck der Bestimmung möglichst weitgehend erreicht wird. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die nach Gesetz oder Rechtsprechung nicht liegende, zulässige Klausel, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn in nächstliegender, maximal zulässiger Weise regelt.
12.2
The place of jurisdiction for all disputes arising from this contract shall be Kleve. BSG shall, however, be entitled to sue the Purchaser at any other admissible place of jurisdiction.
Stand 24.06.2024